Den meisten Betreibern ist die ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Oft ist der Betreiber der Meinung, daß Brandschutztüren und Tore gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind. Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung sind, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten. Bei allen bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend. Wir prüfen die Brandschutzabschlüsse gemäß den oben genannten Vorgaben. Über jeden Brandschutzabschluß erhält der Auftraggeber einen detailierten Prüf- bericht, zur Vorlage bei Behörden, Berufsgenossenschaften und Zertifizierungs- unternehmen.