Prüfung von Wandhydranten und den dazugehörigen Steigletungen
Steigleitung nass, trocken oder nass / trocken müssen entsprechend der geltenden Vorschriften nach DIN 14 461 und 14
462 geprüft werden. Die von der Industriebaurichtlinie vorgeschriebenen Hydranten – Anlagen unterliegen seit der
Neufassung der DIN einer genau vorgeschriebenen Überprüfung.
Steigleitung nass nach spätestens 1 Jahr
Steigleitung trocken nach spätestens 2 Jahren
Steigleitung nass / trocken nach spätestens 1 Jahr
Wandhydranten mit fromfesten Schläuchen nach spätestens 1 Jahr
Den gleichen Prüfintervallen unterliegen die dazugehörigen Schlauchanschluss-einrichtungen. Mit der
regelmäßigen Gebrauchsprüfung wird die Betriebsbereitschaft der installierten Brandschutz – Einrichtungen
gewährleistet.
Schritt 1: Wandhydrant im Urspungszustand Schritt 2: Demontage Schlauchhaspel
Schritt 3: Montage Schlauchhaspelhalterung Schritt 4: Montage Schlauchhaspel
Schritt 5: Montage Haspelanschlußleitung Schritt 6: Neuzustand und Inbetriebnahme